Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Kreistag unseres Landkreises hat am 05.04.2023 eine Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Nordsachsen (Schülerbeförderungssatzung) beschlossen. Die Satzungsänderung beinhaltet, dass SchülerInnen ab der Klassenstufe 5 mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 nicht mehr die SchülerRegionalKarte, sondern das Bildungsticket Sachsen (BT) nutzen.
Wichtig ist, dass dieser Fahrausweis nicht mehr beim Landkreis Nordsachsen beantragt wird, sondern direkt bei der Nordsachsen Mobil GmbH im Abonnement bezogen werden muss.
Für die Fahrschüler der künftigen ersten Klassen bitten wir die Schulen um eine individuelle Regelung. Der Abgabetermin muss für die ersten Klassen nicht eingehalten werden. Für den Arbeitsablauf wäre es jedoch günstig, wenn diese bis Ende Juni beim Straßenverkehrsamt eingehen.
Hinweise zum Rücklauf:
Alle anderen Schüler sollen die Anträge bis 31.05.2023 in ihren
Schulen abgeben.
Weitere Informationen über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Nordsachsen für das kommende Schuljahr 2023/2024 sind ab 08.05.2023 auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-nordsachsen.de eingestellt.
Für Rückfragen stehe wir Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nancy Rosinsky
SB Schülerbeförderung/ÖPNV
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Grundschule Authausen
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